Ausschüsse
Widerspruchsausschuss
Jedes Mitglied kann gegen Maßnahmen und Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), die seine Rechtsstellung beeinträchtigen, Widerspruch einlegen. Der Widerspruchsausschuss entscheidet, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird. Die aktuellen Mitglieder des Widerspruchsausschusses finden Sie hier
Beratender Fachausschuss für Psychotherapie
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) wird eine Beratender Fachausschuss für Psychotherapie errichtet. Der Ausschuss besteht aus fünf Psychologischen Psychotherapeuten und einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Vertretern der Ärzte in gleicher Zahl. Die Vertreter der Ärzte sollen psychotherapeutisch tätige Ärzte sein; darunter soll ein Arzt sein, der die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vertritt. Die Mitglieder des Ausschusses müssen Mitglieder der KVN sein. Die aktuellen Mitglieder des Ausschusses finden Sie hier
Beratender Fachausschuss für ermächtigte Ärzte
Der Beratende Fachausschuss für ermächtigte Ärzte besteht aus drei Ärzten aus dem Kreis der ermächtigten Mitglieder der Bezirksausschüsse der Bezirksstellen der KVN oder ermächtigten Krankenhausärzten, die Mitglieder der Vertreterversammlung sind. Es sind für die Mitglieder in ausreichender Zahl Stellvertreter zu wählen. Die aktuellen Mitglieder des Ausschusses finden Sie hier
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die KVN legt gemäß § 81 a SGB V einen Beauftragten zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen fest. Den Beauftragten und seine Funktionen finden Sie hier


