
Ärzte sind keine Krankenkassen-Beauftragte
Nach dem Beschluss, handle ein niedergelassener Arzt weder als beamtengleicher Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen, heißt es in der Begründung.
„Mit dem BGH-Beschluss - den wir ausdrücklich begrüßen - ist die Stellung des Arztes als Freiberufler gestärkt worden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, heute in Hannover. „Der Arzt wird aufgrund der individuellen, freien Auswahl des Versicherten tätig. Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird wesentlich vom persönlichen Vertrauen und der Gestaltungsfreiheit gekennzeichnet, die der Bestimmung durch die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend entzogen ist. Dies haben die Richter ausdrücklich unterstrichen“, so Barjenbruch.
Der Große Senat des BGH hatte darüber zu entscheiden, ob Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr zwischen Kassenärzten und der Pharmaindustrie nach § 299 StGB vorlag. Dies sei zu verneinen. Es sei vielmehr Aufgabe des Gesetzgebers, Regelungen zu schaffen, um illegales Verhalten im Gesundheitswesen strafrechtlich verfolgen zu können.
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