05.06.2012

Kassenärzte fordern Abschaffung der Regresse für Arznei- und Heilmittel

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben jüngst in einer mehrheitlich verabschiedeten Resolution die seit Jahren in § 106 Sozialgesetzbuch (SGB) V verankerten Richtgrößenprüfungen mit Regressen für ärztlich verordnete Leistungen scharf kritisiert. Die Delegierten fordern Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung für die ärztliche Verordnung von Arznei- und Heilmitteln aus dem Gesetz gestrichen wird.

Wörtlich heißt es in der Resolution: „Richtgrößenprüfungen sind als Instrument zur Ausgabensteuerung im Arznei- und Heilmittelbereich völlig ungeeignet. Sie halten junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung in einer kassenärztlichen Praxis ab. Auch lange im System tätige und trotz einer zunehmenden Regelungsdichte engagierte Kassenärzte werden durch die permanente Regressbedrohung zunehmend demotiviert. Regressandrohungen im sechs- bis siebenstelligen Eurobereich führen zu psychischen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen.“

Nach vorläufigen Berechnungen müssen für das vergangene Jahr 817 niedersächsische Kassenarztpraxen mit Richtgrößenprüfungen im Arzneimittelbereich und 1486 Praxen mit potentiellen Prüfungen im Heilmittelbereich rechnen.

Änderung des Sozialgesetzbuches

Die Mitglieder der Vertreterversammlung forderten den Gesetzgeber auf, diesen Webfehler der entsprechenden Gesetze umgehend zu korrigieren. „Die in den vergangenen Gesundheitsreformen eingeführten Veränderungen, insbesondere das Schlagwort ‚Beratung vor Regress‘, führen nicht weit genug. Es muss zu einer Gesetzesänderung kommen, die den Kassenärzten die Verantwortung für das Arznei- und Heilmittelausgabevolumen nimmt. Angesichts der großen Regelungsdichte im Arznei- und Heilmittelbereich und insbesondere mit Blick auf die völlig undurchsichtigen Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen ist es einem Kassenarzt nicht möglich, die Verantwortung für das Ausgabevolumen zu übernehmen“, so der Wortlaut der Resolution.

Durch Richtgrößenüberprüfungen der Prüfstellen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung und der damit verbundenen Existenzbedrohung, könnten Ärztinnen und Ärzte mit großer Verordnungszurückhaltung bis hin zu Verordnungseinstellung reagieren. Im Interesse der Patientinnen und Patienten dürfe dies nicht geschehen.


Rubrik: Richtgrößen

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