
Krankenkassen sollen Heilmittel-Langfristverordnungen genehmigen
Nach ärztlicher Begründung und auf Antrag des Versicherten entscheidet die Krankenkasse darüber, ob aufgrund der besonderen Schwere und Langfristigkeit der körperlichen Schädigungen die verordnungsfähigen Leistungen langfristig genehmigt werden. Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen. Seit einigen Wochen gibt es massive Beschwerden der verordnenden Ärzte, dass die Krankenkassen die Genehmigungen nicht erteilen.
„Der Arzt muss verordnen, begründen und eine langfristige Prognose abgeben. Der Patient muss bei seiner Kasse den Antrag stellen. Gerade Menschen mit schweren Behinderungen - zum Beispiel nach einem Schlaganfall - oder chronisch Kranke profitieren von dieser Regelung. Die Kassenärzte in Niedersachsen empfehlen ihren Patienten, die infrage kommen, bei den Krankenkassen einen Antrag auf Langfristverordnungen zu stellen. Die Regelung soll die Behandlungskontinuität der Erkrankten fördern. Wir fordern die Krankenkassen auf, Langfristverordnungen nach dem Gesetz unbürokratisch zu genehmigen“, so der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch.
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