08.06.2012

Krankenkassen sollen Heilmittel-Langfristverordnungen genehmigen

Seit dem 1. Januar 2012 haben Patienten mit besonders schweren und dauerhaften Erkrankungen den gesetzlichen Anspruch, sich die Verordnung von Heilmitteln (Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) durch den Arzt langfristig von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. „Leider verweigern einige Krankenkassen diese Genehmigungen, obgleich das GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Möglichkeit der Langzeitverordnungen der Heilmittel-Richtlinie in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen hat. Dies ist nicht im Sinne der Patienten“, kritisierte heute Dr. Jörg Berling, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), das Vorgehen der Krankenkassen.

Nach ärztlicher Begründung und auf Antrag des Versicherten entscheidet die Krankenkasse darüber, ob aufgrund der besonderen Schwere und Langfristigkeit der körperlichen Schädigungen die verordnungsfähigen Leistungen langfristig genehmigt werden. Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen. Seit einigen Wochen gibt es massive Beschwerden der verordnenden Ärzte, dass die Krankenkassen die Genehmigungen nicht erteilen.

„Der Arzt muss verordnen, begründen und eine langfristige Prognose abgeben. Der Patient muss bei seiner Kasse den Antrag stellen. Gerade Menschen mit schweren Behinderungen - zum Beispiel nach einem Schlaganfall - oder chronisch Kranke profitieren von dieser Regelung. Die Kassenärzte in Niedersachsen empfehlen ihren Patienten, die infrage kommen, bei den Krankenkassen einen Antrag auf Langfristverordnungen zu stellen. Die Regelung soll die Behandlungskontinuität der Erkrankten fördern. Wir fordern die Krankenkassen auf, Langfristverordnungen nach dem Gesetz unbürokratisch zu genehmigen“, so der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch.


Rubrik: Politik

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