Beschwerden

Die Beziehung zwischen Arzt oder Psychotherapeuten und dem Patienten ist ein besonders sensibles Verhältnis. Wenn Sie als Patient mit gesundheitlichen Beschwerden einen Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen, ist es für Sie das wichtigste, dass Ihre Gesundheit möglichst schnell wiederhergestellt wird. Natürlich ist es das Anliegen Ihres Arztes oder Psychotherapeuten, einen raschen Heilungserfolg zu erzielen. Gleichzeitig hat Ihr Arzt oder Psychotherapeut im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung eine Vielzahl anderer Faktoren zu berücksichtigen.

Gebot der Wirtschaftlichkeit

Die Ärztin/der Arzt muss die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen. So ist sie/er beispielsweise an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Danach müssen die ärztlichen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht ausgeschlossen, dass es in dem sensiblen Verhältnis von Patient und Arzt oder Psychotherapeut zu Differenzen und Spannungen kommen kann. Die können überall auftreten, wo Menschen miteinander umgehen. Bevor Sie sich über Ihren Arzt oder Psychotherapeuten beschweren, möchten wir Sie bitten, den Vorfall noch einmal in Ruhe zu überdenken und zu prüfen, ob beispielsweise ein Missverständnis oder eine menschliche Überreaktion vorliegt. In solchen Fällen empfehlen wir, mit etwas Abstand noch einmal das Gespräch mit dem Arzt oder Psychotherapeuten zu suchen, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Verletzung vertragsärztlicher bzw. vertragstherapeutischer Pflichten

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) ist dafür zuständig, die Einhaltung der vertragsärztlichen beziehungsweise vertragstherapeutischen Pflichten zu überwachen. Beispiel  für die Verletzung dieser Pflichten ist, wenn eine Behandlung ohne hinreichenden Grund abgelehnt wird. In diesen Fällen können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die KVN wenden.

Beschwerdeverfahren

  • Wir empfehlen Ihnen, zunächst telefonisch zu klären, ob die KVN für die Bearbeitung Ihres Beschwerdeanliegens zuständig ist. An welche Telefonnummer Sie sich wenden können, erfahren Sie aus der Auflistung der Ansprechpartner.
  • Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, muss die Beschwerde immer schriftlich erfolgen. Bitte formulieren Sie den Sachverhalt kurz und schicken Sie Ihre Beschwerde an die zuständige KVN. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, wenn wir Ihre Beschwerde erhalten haben.
  • Die Beschwerde wird in der Regel an den betroffenen Arzt oder Psychotherapeuten weitergeleitet, um diesem die Gelegenheit zu einer – ebenfalls schriftlichen – Stellungnahme zu geben.
  • Anhand der Beschwerde des Patienten und der Stellungnahme des Arztes oder Psychotherapeuten wird festgestellt, ob es sich um die Verletzung einer vertragsärztlichen oder vertragstherapeutischen Pflicht handelt und welches weitere Vorgehen erfolgt.

Behandlungsfehler

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Ärztin/der Arzt Sie nicht entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt hat (Behandlungsfehler) oder eine Verletzung der ärztlichen bzw. therapeutischen Berufspflichten (zum Beispiel die Verletzung der Schweigepflicht) vorliegt, wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer Niedersachsen bzw. Psychotherapeutenkammer Niedersachsen.

Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover

Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Roscherstraße 12
30161 Hannover


Berliner Allee 22
30175 Hannover
Tel.: 0511-380-03
Fax: 0511-380-3491
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