Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ärztlichen Berufsverbände haben Leistungen definiert, die - privat liquidiert - von Kassenärzten außerhalb der GKV erbracht werden sollen. Das Konzept der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zielt in erster Linie darauf ab, eine leistungsrechtliche Klarstellung in Bezug auf diejenigen ärztlichen Maßnahmen zu treffen, die nicht Gegenstand der Gesetzlichen Krankenversicherung sind und damit auch nicht zur kassenärztlichen Versorgung gehören.
Definition IGeL
Individuelle Gesundheitsleistungen sind nach der Definition der KBV und der ärztlichen Berufsverbände solche ärztlichen Leistungen,
- die nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören,
- die dennoch von Patienten nachgefragt werden und
- die ärztlich empfehlenswert oder - je nach Intensität des Patientenwunsches - zumindest ärztlich vertretbar sind.
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