Patientenmitwirkung
Patientenbeirat der KVN
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat einen Patientenbeirat als Forum für Grundsatzfragen eingerichtet. Der Patientenbeirat soll dazu beitragen, die ambulante medizinische Versorgung weiter zu optimieren und neue Impulse hinsichtlich der Patientenorientierung der KVN zu geben.
Der Patientenbeirat ist paritätisch besetzt mit acht Vertretern niedersächsischer Selbsthilfe- und Patientenorganisationen und acht Vertretern der KVN. Die Mitglieder treffen sich zwei Mal jährlich zu den Sitzungen.
Gesetzliche Patientenbeteiligung
Nach § 140f Sozialgesetzbuch V haben Patientenvertreter bei bestimmten Entscheidungen ein Mitberatungsrecht in folgenden Gremien:
- im Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach § 90 SGB V, der für die Bedarfsplanung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständig ist
- in den elf Zulassungsausschüssen der Ärzte und Krankenkassen nach § 96 SGB V
- im Berufungsausschuss nach § 97 SGB V als Widerspruchsstelle in Zulassungssachen
Die Benennung der Patientenvertreter erfolgt durch die Patientenorganisationen selbst, welche nach der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannt sind.
Sprecher der Koordinierungsgruppe Patientenbeteiligung
Brigitte Berend
Selbsthilfe-Büro Niedersachsen
Telefon: 0511 5479893
E-Mail: bigiberend@t-online.de
Die KVN sucht den regelmäßigen Austausch mit der Koordinierungsgruppe Patientenbeteiligung und unterstützt diese bei Bedarf.


