Praxisgebühr
Die gesetzlichen Grundlagen zur Praxisgebühr finden Sie im § 28 Abs. 4 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).
Für den vertragsärztlichen Bereich sind diese Grundlagen konkretisiert in § 18 des Bundesmantelvertrages für Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 21 Bundesmantelvertrag für Ärzte/Ersatzkassen (EKV).
Mehrsprachige Informationen zur Praxisgebühr erhalten Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung der Hansestadt Bremen (KVHB)


