Abrechnung
Der Gesetzgeber hat im § 295 Abs. Abs. 4 SGB V die KBV verpflichtet, das Nähere zur elektronischen Quartalsabrechnung zu regeln. Dieser Verpflichtung ist die KBV nachgekommen und hat mit Vorstandsbeschluss vom 14. Juli 2009 die Online-Abrechnung bereits seit dem 1. Januar 2011 verpflichtend eingeführt.
Der Vorstand der KVN hat von dieser verpflichtenden Umsetzung bislang abgesehen, da er der Freiwilligkeit den Vorrang vor einer Zwangsverpflichtung der KVN-Mitglieder eingeräumt hat. Zudem ist er davon ausgegangen, dass die Vorteile der Online-Abrechnung die Mitglieder mit der Zeit schon überzeugen werden. Diese Annahme hat sich bestätigt.
Fünf Schritte zur Online-Abrechnung
Die Vorteile der Online-Abrechnung nutzen mittlerweile mehr als 90 Prozent der KVN-Mitglieder.
Die von der KVN bevorzugte Übermittlungstechnik über das Mitgliederportal der KVN ist gerade erst von der KBV offiziell als KV-FlexNet-Lösung anerkannt worden. Mit fünf einfachen Schritten ist die Online-Abrechnung am PC möglich. Nähere Informationen finden Sie hier
KVN-interne Gebührenordnungsnummern
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 2. Quartal 2013
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 1. Quartal 2013
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 4. Quartal 2012
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 3. Quartal 2012
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 2. Quartal 2012
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 1. Quartal 2012
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 4. Quartal 2011
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 3. Quartal 2011
KVN-interne Gebührenordnungsnummern 2. Quartal 2011
Hautuntersuchung Abrechnungsziffern - Stand 1. Juli 2012
Einzelimpfungen - Stand 1. Januar 2013
Mehrfachimpfungen - Stand 1. Januar 2013
Auslandsimpfungen - Stand 1. Januar 2013


