Fortbildung
Diese Lücke schließt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) mit ihren Veranstaltungen und Seminaren zur Fortbildung von Ärzten, Psychotherapeuten und deren Praxismitarbeitern.
Pflicht zur fachlichen Fortbildung
Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) hat darüber hinaus der Ärzteschaft in verschiedenen Bereichen neue Pflichten ins Heft geschrieben. Ein sehr gewichtiger Punkt ist die im § 95d SGB V neu geregelte Pflicht zur fachlichen Fortbildung.
Bereits vor Einführung des GMG war der Vertragsarzt zur fachlichen Fortbildung verpflichtet und musste dies seiner Ärztekammer nachweisen. Seit dem 1. Januar 2004 besteht diese Nachweispflicht auch gegenüber der KVN.
Das GMG gibt vor, dass der Vertragsarzt sein Punktekonto für die fachliche Fortbildung in Fünfjahreszeiträumen mit je 250 Punkten zu füllen hat. Erfüllt er diese Vorgabe nicht, ist die KVN gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertragsarzt mit Honorarminderung bis hin zum Zulassungsentzug zu sanktionieren.


