Hausarztzentrierte Versorgung
Mit folgenden gesetzlichen Krankenkassen wurden Hausarztverträge abgeschlossen:
AOK Niedersachsen
Die Hausarztverbände Niedersachsen und Braunschweig haben gemeinschaftlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und mit der AOK Niedersachsen (AOKN) zum 1. April 2010 einen Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztvertrag) in Niedersachsen geschlossen.
Ziel des Vertrages ist es, die hausärztliche Versorgung für Versicherte der AOKN hinsichtlich Qualität, Serviceleistungen und Koordinierung zu verbessern. Die am Vertrag teilnehmenden Hausärzte übernehmen die Steuerung des gesamten Behandlungsprozesses für die bei ihnen eingeschriebenen Versicherten und verantworten die wirtschaftliche, qualitativ hochwertige sowie serviceorientierte Behandlung.
Audi BKK
Die Audi BKK hat zum 1. November 2008 gemäß § 73b SGB V mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Vertrag zur hausärztlichen Versorgung abgeschlossen.
Durch diesen Vertrag soll erreicht werden, dass die hausärztliche Versorgung für Versicherte der Audi BKK durch Zusammenarbeit mit engagierten und besonders qualifizierten Hausärzten hinsichtlich Qualität, Serviceleistungen und Koordinierung verbessert wird. Die teilnehmenden Hausärzte übernehmen die Steuerungsverantwortung für die bei ihnen eingeschriebenen Versicherten.
BIG Gesundheit
Die BIG Gesundheit hat am 19. Juni 2008 mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zwei Verträge zur präventionsorientierten hausarztzentrierten Versorgung und über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin abgeschlossen.
Fundierte Früherkennung und eine frühe Krankheitsbehandlung helfen, hohe Folgekosten zu vermeiden und die Mortalität zu senken. Die teilnehmenden Haus- und Kinderärzte übernehmen die Steuerungsverantwortung für die bei ihnen eingeschriebenen Versicherten.
BKK Landesverband Mitte
Die KVN hat gemäß § 73b SGB V gemeinsam mit dem Deutschen Hausarztverband - Landesverbände Niedersachsen und Braunschweig, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und dem BKK Landesverband Mitte eine Vereinbarung über eine Hausarztzentrierte Versorgung zum 1. Juli 2010 geschlossen. Der Vertrag entspricht inhaltlich weitgehend den bereits mit der AOK/LKK geschlossenen Hausarztzentrierten Versorgungsverträgen.
Abweichend von den AOK/LKK-Versorgungsverträgen können an dieser Vereinbarung auch Versicherte von beigetretenen Betriebskrankenkassen teilnehmen, die noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben. Vor diesem Hintergrund ist auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands e. V. (BVKJ) an diesem Vertragswerk beteiligt.IKK classic
Die IKK classic hat zum 1. Dezember 2008 gemäß § 73b SGB V mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen.
Durch diesen Vertrag soll erreicht werden, dass die hausärztliche Versorgung für Versicherte der IKK classic durch Zusammenarbeit mit engagierten und besonders qualifizierten Hausärzten hinsichtlich Qualität, Serviceleistungen und Koordinierung verbessert wird. Die teilnehmenden Hausärzte übernehmen die Steuerungsverantwortung für die bei ihnen eingeschriebenen Versicherten.
Knappschaft
Die Knappschaft hat zum 28. August 2008 gemäß § 73b SGB V mit der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung geschlossen.
Ziel dieses Vertrages ist die qualitätsgesicherte und wirtschaftliche hausarztzentrierte Versorgung für die Versicherten der Knappschaft. Mit Hilfe des Vertrages sollen weiterführende Versorgungsangebote im Interesse des Patienten mit der hausarztzentrierten Versorgung verknüpft werden.
LKK Niedersachsen-Bremen
Mit Wirkung zum 1. April 2010 hat sich die Landwirtschaftliche Krankenkasse Niedersachsen-Bremen (LKK) mit dem Deutschen Hausärzteverband (Landesverband Braunschweig), dem Deutschen Hausärzteverband (Landesverband Niedersachsen) und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf einen Vertrag über eine hausarztzentrierte Versorgung geeinigt.
Inhaltlich entspricht dieser Vertrag dem Hausarztvertrag mit der AOK Niedersachsen. Zur Vermeidung weiterer Bürokratie konnte erreicht werden, dass alle für den AOK-Hausarztvertrag erteilten Genehmigungen automatisch auch für den Vertrag der LKK Niedersachsen-Bremen gelten.


