Qualitätssicherung

Ein erster Blick richtet sich auf die Versorgungsqualität an sich. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) nimmt in der Qualitätssicherung eine Pionierrolle ein. Der größte Teil der ambulanten Versorgung ist qualitätsgesichert. Das heißt, die Erbringung medizinischer Leistungen ist an fachliche und apparative Voraussetzungen geknüpft. In Niedersachsen unterliegt bereits mehr als jede zweite Leistung einer besonderen Qualitätskontrolle durch die KVN.

Voraussetzungen der vertragsärztlichen Versorgung

Voraussetzung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist der Facharztstandard. So haben alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte nach dem Medizinstudium eine mindestens fünfjährige Weiterbildung in einem Fachgebiet erfolgreich abgeschlossen, um die notwendige Einstiegsqualifikation als Vertragsarzt zu erreichen. Jeder einzelne Vertragsarzt garantiert also bereits durch seine Aus- und Weiterbildung einen hohen Qualitätsstandard. Dies ist ein elementarer Unterschied zur Versorgung in Krankenhäusern. Dort wird der Patient häufig durch Assistenzärzte unter Facharztsupervision behandelt, während er in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung stets einem weitergebildeten Facharzt gegenüber sitzt.

Arztauskunft Niedersachsen

Die KVN und die Ärztekammer Niedersachsen dokumentieren das Leistungsspektrum der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten qualitätsgesichert. Die KVN informiert die Öffentlichkeit darüber in der Arztauskunft Niedersachsen.


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