Qualitätsmanagement
Fragen und Antworten
Mit Blick auf die positiven Wirkungen des Qualitätsmanagements hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) (§ 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V) über die Krankenhäuser hinaus auch die Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements gesetzlich verpflichtet. Das Nähere hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der zum 1. Januar 2006 inkraftgetretenen Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (im weiteren QM-Richtlinie) geregelt. Es wird ein Zeitraum von insgesamt fünf Jahren zur Einführung des Qualitätsmanagements gegeben. Der Fünfjahreszeitraum umfasst zwei Jahre zur Planung, zwei Jahre zur Umsetzung und ein Jahr zur Selbstüberprüfung der Wirksamkeit des QM. Die Kassenärztliche Vereinigung ist verpflichtet jährlich eine Stichprobenprüfung von 2,5 Prozent der Praxen vorzunehmen. Bei der Stichprobenprüfung geht es aber nicht darum, Qualitätsmanagement-Handbücher im Detail zu bewerten oder Sanktionen auszusprechen. Ziel ist vielmehr, den Einführungs- und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagements in den Praxen darzulegen und der einzelnen Praxis für die Einrichtung des QMs beratend zur Seite zu stehen.
Fachliche Beratung
Zur fachlichen Beratung hat die KVN eine Qualitätsmanagement-Kommission berufen, die sowohl haus- und fachärztlich als auch psychotherapeutisch besetzt ist. Mitglieder sind
- Frau Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Gabriele Greve, Psychologische Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin aus Hannover
- Dr. Martin Schläger, Dermatologe aus Oldenburg
- Herr Matthias Ertel, Allgemeinmediziner aus Langwedel Daverden
Die Kommission wird ihr Augenmerk primär auf die Bewertung der Stichprobenergebnisse und die Konzeption von Schulungs- und Informationsmaterial richten. Auch für persönliche Beratungen steht die Kommission zur Verfügung. Angesichts der großen Zahl der niedersächsischen Vertragsärzte und mit Blick auf die begrenzten Zeitressourcen Ihrer Kollegen bitten wir Sie, sich zwecks Beratung jedoch in erster Linie an die Institution KVN zu wenden. Für Fragen steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: qualitaetsmanagement@kvn.de
Gibt es eine Zertifizierungspflicht?
Eine Zertifizierung wird nicht gefordert.
Welche inhaltlichen Anforderungen stellt der Gesetzgeber an Qualitätsmanagement?
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie definiert Grundelemente und Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Die QM-Richtlinie finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.
Sind Fristen zu beachten?
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie verpflichtet alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten ein Qualitätsmanagements einzuführen und weiterzuentwickeln.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie ist ein Fünfjahreszeitraum vorgesehen, der sich in vier Phasen gliedert:
- Phase I: Planung eines einrichtungsinternen QM. Dauer zwei Jahre
- Phase II: Umsetzung des einrichtungsinternen QM. Dauer zwei Jahre
- Phase III: Selbstüberprüfung der Wirksamkeit des QM. Dauer ein Jahr
- Phase IV: Fortlaufende Weiterentwicklung. Fortlaufend jährlich
Muss ich mich für ein bestimmtes QM-System entscheiden?
Nein. Die Qualitätsmanagement-Richtlinie verzichtet auf eine Systemfestlegung.
Gibt es ein vertragsarztspezifisches System?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat das Qualitätsmanagementsystem „QEP - Qualität und Entwicklung in Praxen“ entwickelt. Dieses QM-System wurde spezifisch für die Bedürfnisse der vertragsärztlichen Praxen entwickelt. Kernelement von QEP ist ein weitestgehend selbsterklärender Qualitätszielkatalog. Abgebildet werden über fünf Kapitel hinweg 174 Qualitätsziele (Version 2005), von denen 63 Kernziele sind. Die Auswahl der Ziele, welche die Praxis umsetzt, bleibt ihr selbst überlassen. Lediglich für eine Zertifizierung wären sämtliche Kernziele zu belegen. Das QM-Angebot der KVN u. a. die QEP-Einführungsseminare finden Sie unter Seminarangebot. Über die Homepage der KBV können Sie detaillierte Informationen zu QEP abrufen.
Was ist unter QM-Systemen zu verstehen?
Qualitätsmanagementsysteme beschreiben Organisationsstrukturen, Verantwortlichkeiten, Verfahren, Prozesse und die erforderlichen Mittel, die für die Verwirklichung des Qualitätsmanagements notwendig sind. Es existieren zahlreiche QM-Systeme, die für die Anwendung in Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutenpraxen in Frage kommen.
Eine Übersicht über die gängigsten Systeme finden Sie z. B. unter:
Wie wird Qualitätsmanagement definiert?
Unter Qualitätsmanagement versteht man - angelehnt an die Definition nach DIN EN ISO 9000:2005 - aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation, die darauf abzielen, die Qualität der angebotenen Leistung zu steuern, zu verbessern und darzulegen. Unter Berücksichtigung von Größe und Struktur der einzelnen Praxis ergibt sich die Notwendigkeit, die Elemente des Qualitätsmanagements als Praxisführungsprinzip angemessen umzusetzen. Veränderte Praxisziele, -strukturen und Rahmenbedingungen erfordern die Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Qualitätsmanagements. Ziel ist die patientenorientierte Prozessoptimierung.
Welche Vorteile hat Qualitätsmanagement?
Qualitätsmanagement entfaltet insbesondere dann seine Vorteile, wenn die Bereitschaft besteht, gewohnte Abläufe und Methoden zu hinterfragen, Probleme zu identifizieren, zu analysieren und abzustellen
- Vermeidung von Doppelarbeit = Zeitgewinn
- Bessere Nutzung der Ressourcen = Kostensenkung
- Vermeidung von Leerlauf und damit Wartezeiten = Kostensenkung und zufriedene Patienten
- Stärkung von Eigeninitiative und Selbstüberprüfung der Mitarbeiter = Zeitgewinn und Kostensenkung
- Höhere Mitarbeiterzufriedenheit = zufriedene Patienten
- Stärkung des Problembewusstseins (aus Fehlern lernen) = Zeitgewinn, Kostensenkung und zufriedene Patienten
- Qualitätsnachweis durch Zertifizierung = Marketing
Welche Nachteile hat Qualitätsmanagement?
Qualitätsmanagement kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Bereitschaft besteht, die gewohnten Abläufe und Methoden in Frage zu stellen. Qualitätsmanagement ist nicht von heute auf morgen einzuführen. Die positiven Effekte sind nicht dadurch zu erzielen, einfach ein fertiges Konzept über die Praxis zu stülpen. Qualitätsmanagement kann nur mit und nicht gegen die Mitarbeiter eingeführt werden. Das alles kostet Zeit und Geld.
Wo finde ich weitere Informationen zum Qualitätsmanagement?
Eine umfassende Aufstellung mit Literaturhinweisen und Internet-Links finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Was tut die KVN in Sachen Qualitätsmanagement?
Die KVN hat ihr Abrechnungscenter nach QM-Gesichtspunkten neu aufgebaut und durch den TÜV CERT überprüfen lassen. Dieser hat nach den Audit-Terminen die Zertifizierung empfohlen. Dies ist erst der Anfang im Hause der KVN, weitere QM-Maßnahmen sind angestrebt.


