Im Bedarfsplan kann wegen regionaler Besonderheiten von den Vorgaben der bundesweit gültigen Bedarfsplanungs-Richtlinie abgewichen werden.
Der von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach den Vorgaben der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie aufgestellte Bedarfsplan wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorgelegt und nicht beanstandet.