
Antwortbogen mit den richtigen Lösungen:
1 Die gesellschaftliche Bedeutung der senilen Form der Alzheimer Demenz
a kann durch konsequente medikamentöse Behandlung deutlich reduziert werden
b ist aufgrund des verzögerten Auftretens von Alterungserscheinungen rückläufig
c nimmt aufgrund der demographischen Entwicklung weiter zu
d ist aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung rückläufig
e ist ein regional begrenztes Phänomen
2 Welche Art von Störungen ist obligat für die Diagnose einer Demenz?
a Sehstörung
b Hörstörung
c Inkontinenz
d Gedächtnisstörung
e Gangstörung
3 Was ist falsch? Die folgenden Begleiterscheinungen weisen auf Differentialdiagnosen der Demenz hin:
a Plötzlicher Beginn
b Keine Bestätigung der geklagten Gedächtnisstörungen im Test
c der Patient klagt nicht über Gedächtnisstörungen
d kognitive Beeinträchtigung gepaart mit Inkontinenz und Gangstörung
e keine Beeinträchtigung beruflicher oder sozialer Funktionen
4 Welche Beobachtung ist typisch für die Alzheimer-Demenz?
a Der Patient verkennt die vorliegenden Gedächtnisstörungen
b eine Hemiparese
c extrapyramidale Bewegungsstörungen
d starke Fluktuation des kognitiven Leistungsniveaus
e visuelle Halluzinationen im Frühstadium
5 Welche Maßnahme ist zeitnah nach Diagnosestellung einer Alzheimer-Demenz angebracht?
a Heimunterbringung
b vorsorgliche Vorkehrungen sozialer und rechtlicher Art
c Absetzen aller Dauermedikamente
d künstliche Ernährung
e prophylaktische Sedierung
6 Was trifft für Cholinesterasehemmer zu?
a Sie verhindern sicher eine weitere kognitive Verschlechterung
b Sie sind so gut wie nebenwirkungsfrei
c Sie sind für alle Arten der Demenz zugelassen
d Sie sind für die leichte und mittelschwere Alzheimer-Demenz zugelassen
e Der Nutzen einer mehrjährigen Dauerbehandlung ist durch Studien belegt
7 Was trifft für Memantine (M.) zu?
a M. führt immer zu deutlichen Verbesserungen der kognitiven Leistungen
b M. führt nur in Kombination mit einem Cholinesterasehemmer zu Verbesserungen der Alltagsfunktionen
c M. hat mehr Nebenwirkungen als andere Antidementiva
d M. ist für alle Schweregrade der Alzheimer-Demenz zugelassen
e M. ist für die moderate bis schwere Alzheimer-Demenz zugelassen
8 Nach der Arzneimittelrichtlinie ist die Verordnung von Antidementiva zu Lasten der GKV
a ohne Ausnahme ausgeschlossen
b auf einen Therapieversuch von 12 bzw. 24 Wochen und die Weiterverordnung bei dokumentiertem Behandlungserfolg beschränkt
c auf pflanzliche Mittel beschränkt
d auf rezeptpflichtige Mittel beschränkt
e auf die in häuslicher Umgebung versorgten Patienten beschränkt
9 Die Dokumentation des Erfolgs einer Behandlung mit Antidementiva
a ist in der Arzneimittelrichtlinie in allen Einzelheiten verbindlich geregelt
b muss online an die Krankenkasse übermittelt werden
c muss auf dem vereinbarten Vordruckmuster erfolgen
d kann sich hilfsweise an den in den Arzneimittelstudien verwendeten "responder"-Definitionen orientieren
e erfordert zwingend die wiederholte Durchführung der MMSE-Testung
10 Welcher Wirkstoff kann nach der Arzneimittel-Richtlinie für einen Therapieversuch von 24 Wochen verordnet werden?
a Ginkgo-Biloba-Blätter-Extrakt
b Rivastigmin
c Piracetam
d Nicergolin
e Pyritinol