Endlich Klarheit bei neuer Testverordnung

Endlich Klarheit bei neuer Test-Verordnung
Am 12.02.2022 ist die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Das sind die wichtigsten Änderungen der Testverordnung:
- Asymptomatische Nutzer der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ haben seit dem 12.02.2022 keinen Anspruch auf einen Corona-Test mehr. In diesen Fällen ist natürlich eine Bürgertestung möglich, sofern der Erbringer die Voraussetzungen für deren Abrechnung erfüllt.
- Es ist keine Priorisierung in der Durchführung der PCR-Testung in der neuen Testverordnung enthalten. Somit werden keine Priorisierungen in der Durchführung der PCR-Testung für medizinisches Personal etc. umgesetzt.
- Die variantenspezifische PCR-Testung wurde gestrichen. Diese Leistung kann somit ab dem 12.02.2022 nicht mehr erbracht und abgerechnet werden.
Nähere Informationen zu den neuen Änderungen finden Sie auch in unseren FAQ.