Verträge

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schließt zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung für viele Bereiche Vergütungsverträge mit den Krankenkassenverbänden bzw. den einzelnen Krankenkassen ab und führt die Abrechnung der von Ärzten und Psychotherapeuten erbrachten Leistungen durch. Die Mitglieder profitieren so von einer jahrzehntelangen Erfahrung im Verhandeln und Abschließen von Verträgen zur ambulanten Versorgung.
Die KVN setzt sich gegenüber den Krankenkassen für eine angemessene Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen ein. Darüber hinaus tritt die KVN für neue Vergütungsstrukturen ein, die sich nicht an den Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern am Versorgungsbedarf der Versicherten orientieren.
- Bundesmantelvertrag
- DMP Asthma
- DMP Brustkrebs
- DMP COPD
- DMP Diabetes mellitus Typ 1
- DMP Diabetes mellitus Typ 2
- DMP KHK
- GKV - Prüfvereinbarung ab 2017
- GKV - Prüfvereinbarung 2010 bis 2016
- GKV - Empfehlungsvereinbarung zur Notfallversorgung im Krankenhaus
- Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung
- Arzneimittelvereinbarungen
- Heilmittelvereinbarungen
- Richtgrößenvereinbarungen
Die Verträge zur besonderen Versorgung finden Sie im KVN-Portal