Digitaler Impfausweis

Impfung

Ausstellung des digitalen Impfausweises in der Praxis

Wichtig für die Praxen ist, dass das digitale Impfzertifikat lediglich ein Zusatzangebot zum gelben Impfausweis darstellt. Der Patient erhält auf Wunsch ein ausgedrucktes Dokument mit einem QR-​Code und kann mit Hilfe der CovPass-​App oder der Corona-​Warn-App den Code selbst scannen und so die Daten zur Impfung auf dem Smartphone speichern. Der gelbe Impfausweis behält als Ausweisdokument weiterhin seine Gültigkeit.

 

Es besteht für Praxen keine Verpflichtung, Patientinnen und  Patienten ein digitales Impfzertifikat auszustellen – auch wenn die Impfung in der eigenen Praxis durchgeführt worden ist.

Fragen und Antworten allgemein zur Ausstellung des elektronischen Impfzertifikats
Ist vor Ausstellung des Impfzertifikats eine Einwilligungserklärung des Patienten erforderlich?

Ja, die Einwilligung des Patienten zur Erstellung des digitalen Impfzertifikates wird benötigt.

 

Nicht zwingend erforderlich ist, die Einwilligung schriftlich zu erheben. Der Patient gibt aus rechtlicher Sicht bereits seine Einwilligung ab, wenn er gegenüber der Praxis seinen Anspruch auf das Impfzertifikat geltend macht. Eine zusätzlich schriftliche Fixierung durch den Patienten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ausreichend dürfte eine Dokumentation in der Patientenakte sein. Sinn und Zweck der Einwilligung ist es, dass nur dann ein Impfzertifikat erstellt wird, wenn es auch wirklich gewollt wird. Damit wird u. a. verhindert, dass Impfzertifikate unnötig in der Praxis/Impfzentren erzeugt werden und ggf. missbräuchlich genutzt werden könnten.

 

Letztlich handelt es sich um eine Entscheidung der Praxis unter Risikogesichtspunkten in Hinblick auf mögliche - aber eher unwahrscheinliche – Rechtsstreitigkeiten, ob eine schriftliche Einwilligung eingeholt wird oder es bei einer Dokumentation in der Patientenakte bleibt, da das Vorliegen der Einwilligung grds. seitens der Praxis bewiesen werden müsste.

Welche Daten sind für die Ausstellung eines QR-Codes erforderlich?

Eine offizielle Beschreibung gibt es auf den Seiten des Robert Koch Instituts hier

Wie kann ich eine Chargenprüfung von Comirnaty® durchführen?

Auf  dieser Internetseite können Sie Chargen des BioNTech-Impfstoffs verifizieren.


Fragen und Antworten zu technischen Voraussetzungen
Welche technischen Wege gibt es, den elektronischen Impfnachweis zu erstellen?

Es gibt inzwischen drei Wege:

 

Weg 1: Der QR-​Code wird aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus erstellt.

Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt das Bundesgesundheitsministerium nicht mehr die Kosten für das PVS-Modul zur Ausstellung von Impf-und Genesenenzertifikaten. Bitte klären Sie direkt mit Ihrem PVS-Anbieter, ob dieser bei der von Ihnen genutzten Software, diese Option weiterhin auf eigene Verantwortung und Kosten anbietet.

 

Weg 2: Der QR-​Code wird mit dem Webservice des RKI erstellt.

Alternativ stellt das Robert Koch-​Institut eine Online-​Anwendung zur Generierung des QR-​Codes in der Telematikinfrastruktur zur Verfügung. In dem Webservice des RKI müssen allerdings die Patientendaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum manuell in ein Online-​Formular eingegeben werden, bevor die Praxis den QR-​Code erstellen kann. Von der KVN durchgeführte Tests haben außerdem gezeigt, dass einige technische Voraussetzungen in Ihrer Praxis erfüllt sein müssen, um den Webservice des RKI nutzen zu können.

 

Weg 3: Der QR-Code wird über den Desktop-Client erstellt

Eine Alternative ist der Desktop-Client (auch „Komfort-Client“). Mit der Anwendung können die Personendaten automatisch durch die Integration des elektronischen Kartenterminals befüllt werden. Die Daten müssten so nicht mehr per Hand eingetragen werden. IBM hat den Desktop-Client im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums entwickelt und stellt diesen kostenfrei bereit. Voraussetzung für die Nutzung ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur sowie eine Internetverbindung. Praxen können die Anwendung online herunterladen. Die Konfiguration muss nach Angaben von IBM durch einen IT-Techniker vorgenommen werden. Die Installationsdatei, die Anleitung sowie das Anwender-Handbuch finden Sie hier.

Wie ist der Webservice der KVN erreichbar?

Wenn Sie die technischen Voraussetzungen bereits erfüllen, ist der Dienst über die Seite: https://web.impfnachweis.info/ direkt aufrufbar.

 

Weitere Hinweise zu den Voraussetzungen und zur Nutzung der Anwendung finden Sie hier

 

Um gegebenenfalls erforderliche Anpassungen in Ihrer Praxis vorzunehmen sind administrative Rechte und technisches Know-​how erforderlich. Gegebenenfalls brauchen Sie dazu die Unterstützung Ihres Systemhauses. Achtung: Hier können Kosten entstehen, die nicht erstattet werden!

Beim Aufruf der Seite https://web.impfnachweis.info/ kommt es zum Fehler Netzwerk-Zeitüberschreitung. Was ist zu tun?

Ursache: Aus dem Praxis-​Netzwerk ist die Zieladresse des Servers nicht erreichbar.

 

Lösung: Der lokale TI-​Konnektor in der Praxis muss um das Netz 100.102.0.0/15 ergänzt werden.

Beim Login auf der Anwendungsseite erscheint: Zugriff verweigert. Was ist zu tun?

Ursache: Die Berechtigung für den an der TI angemeldeten Benutzer ist für die Anwendung nicht vorhanden. (Achtung: Die Anwendung ist bisher nur für Ärzte freigegeben, Praxispersonal hat momentan noch keinen Zugriff)

 

Lösung: Anfrage bei der Service-​Hotline der KVN zur Überprüfung und ggf. Freischaltung der Berechtigung.

 

Unsere gebührenfreie IT-​Servicehotline:

0800 5 101025

Unsere Servicezeiten:

Montag bis Donnerstag: 8 bis 18 Uhr, Freitag: 8 bis 16 Uhr

 

Gerne nehmen wir Ihre Anfrage auch via E-​Mail entgegen. Nutzen Sie dazu bitte dieses Kontaktformular.

Die Weiterleitung auf die Webanwendung des RKI über web.impfnachweis.info ist fehlgeschlagen. Wo kann der Fehler liegen?

Im ersten Schritt im KVN-​Portal anmelden und dann erneut die Webanwendung des RKI aufrufen. Bei KV-​SafeNet Praxen dürfte das Problem nicht auftreten, da hier der SafeNet Router den Tunnel zur KVN automatisch aufbaut.