Mpox/Affenpocken

Mpox/Affenpocken

In Deutschland sind im Mai 2022 erste Fälle von Mpox/Affenpocken identifiziert worden. Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit weiteren Mpox/Affenpocken-Fällen, die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Das Besondere an diesen Fällen ist, dass die Betroffenen zuvor nicht – wie sonst in der Vergangenheit – in afrikanische Länder gereist waren, in denen das Virus endemisch ist (West- und Zentralafrika), und dass viele Übertragungen offenbar im Rahmen von sexuellen Aktivitäten (aktuell insbesondere bei Männern, die sexuelle Kontakte mit anderen Männern hatten) erfolgt sein könnten.

 

Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Mpox/Affenpocken sollten auch bei Personen ohne bekannte Reiseanamnese in Endemiegebiete (West- und Zentralafrika) mit unklaren pockenähnlichen Hauteffloreszenzen (in Abgrenzung von Windpocken etc.) oder Läsionen in die erweiterten differenzialdiagnostischen Überlegungen einbezogen werden.

 

Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland schätzt das RKI nach derzeitigen Erkenntnissen als gering ein

FAQ

Aktuelle FAQ zum Thema Mpox/Affenpocken des RKI finden Sie hier

Falldefinition

Eine aktuelle Falldefinition zum Mpox/Affenpockenvirus finden Sie hier

Probenmaterial

Ein Formular zur Einsendung von Probenmaterial für die Diagnostik von Pockenviren finden Sie hier

 

Informationen zum Probentransport bei Verdacht auf Menschenpocken und Mpox/Affenpocken finden Sie hier

 

Informationen zur Diagnostik von Pockenviren des RKI finden Sie hier

Impfung

Die STIKO hat eine Empfehlung zur Mpox/Affenpocken-​Impfung veröffentlicht. Die gesamte Empfehlung der STIKO finden Sie hier.

 

Inzwischen wurde die MPox/Affenpocken-​Impfung (als Indikationsimpfung und bei beruflicher Indikation) auch in die Schutzimpfungs-​Richtlinie aufgenommen. In Bezug auf die Empfehlung der STIKO zur postexpositionellen Impfung gegen Affenpocken erfolgte keine Umsetzung in der Schutzimpfungs-​Richtlinie.

 

Im Rahmen der vom GBA in der Schutzimpfungs-​Richtlinie umgesetzten Indikationen haben GKV-​Versicherte Anspruch auf eine Schutzimpfung, so dass für diese Fälle die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben ist. Bisher haben die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen allerdings keine vertraglichen Regelungen hierzu mit der KV abgeschlossen, so dass derzeit weder die Kostenübernahme für Bestellungen des Mpox/Affenpocken-​Impfstoffes geregelt, noch die Impfleistung regulär über die KV abrechenbar ist. Soll eine Impfung mit Imvanex erfolgen, müssen Privatrezepte ausgestellt werden, die Abrechnung für die Kosten des Impfstoffes und die ärztliche Leistung muss über eine Privatliquidation erfolgen. Patientinnen und Patienten haben auf Grundlage der Schutzimpfungsrichtlinie nach §20i SGB V Anspruch auf Kostenerstattung für Impfstoff und die ärztliche Leistung gegenüber der Krankenversicherung.

 

Der Affenpockenimpfstoff Imvanex soll ab dem 1. August 2023 für den pharmazeutischen Großhandel und Apotheken bestellbar sein. Mit der Einführung eines zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Impfstoffs zum 1. August 2023 ist dieser zu verwenden. Allerdings ist derzeit nicht absehbar, in welcher Menge Imvanex dann auch tatsächlich zur Verfügung steht.

Informationen des RKI zu Mpox/Affenpocken

Ausführliche Informationen des RKI zum Thema finden Sie hier

Bundesministerium für Gesundheit

Informationen des BMG über Mpox/Affenpocken finden Sie hier