Rundschreiben

Praxisführung

Änderung/Ergänzung der Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2022

Wir informieren darüber, dass die Arzneimittelvereinbarung des vergangenen Kalenderjahres (AMV 2022) um einen Absatz ergänzt wurde. Inhaltlich wurde nur die Frist zur KV-seitigen Meldung der für die Berechnung des Arzneimittelvolumens relevanten Betriebsstättennummern an die Verbände der Krankenkassen verkürzt.

 

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die weiteren Inhalte und Ziele der o. a. Vereinbarung.

 

Die Änderungsvereinbarung wird im Internet unter amtliche Bekanntmachungen eingestellt.