Rundschreiben

Praxisführung

Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Gelbfieber-Auffrischungsimpfung bei beruflicher Indikation und vor Reisen in Endemiegebiete

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlungen der STIKO zur Gelbfieber-Auffrischungsimpfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen.

 

Bei beruflicher Indikation und vor der Reise in ein Gelbfieber-Endemiegebiet sollte mindestens 10 Tage vor erneuter beziehungsweise bei fortgesetzter potenzieller Exposition, eine zweite Impfstoffdosis verabreicht werden, sofern 10 oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Danach sind keine weiteren Auffrischungsimpfungen notwendig.

 

Ausnahmen und Besonderheiten für Schwangere, Personen mit Immundefizienz und Kindern hat die STIKO im Epidemiologischen Bulletin Nr. 32 vom 11. August 2022 veröffentlicht.

 

Die Änderung der SI-RL ist am 7. Dezember 2022 in Kraft getreten.

 

Die Gelbfieber-Auffrischungsimpfung bei beruflicher Indikation ist mit der GOP 89131X ausschließlich für AOK-Patienten abrechnungsfähig. Die Gelbfieber-Auffrischungsimpfung anlässlich eines privaten Auslandsaufenthaltes ist nur gegenüber der BARMER, der Knappschaft und den Betriebskrankenkassen abrechnungsfähig. Ansonsten ist die Gelbfieber-Auffrischungsimpfung den Patienten privat in Rechnung zu stellen.