Rundschreiben
Verordnung psychiatrische häusliche Krankenpflege, hier: Erweiterte Verordnungskompetenz für Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bisher eingeschränkte Verordnungsbefugnis von Fachärztinnen und Fachärzten mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie bei Leistungen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege aufgehoben.
Fachärztinnen und Fachärzte mit dieser Zusatz-Weiterbildung erhalten damit ab sofort das gleiche Verordnungsrecht wie zum Beispiel Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Fachbereiche Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie.