Rundschreiben

Praxisführung

Übergangsreglung bei der Verordnung von außerklinischen Intensivpflege verlängert bis zum 30. Oktober 2023

Verordnungen zur außerklinischen Intensivpflege sind bis zum 30. Oktober 2023 weiterhin nach der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) möglich.

 

Die bisherige Übergangsregelung sah vor, dass Leistungen der außerklinischen Intensivpflege ab Januar 2023 ausschließlich nach der neuen Richtlinie für die außerklinische Intensivpflege (AKI-Richtlinie) hätten ausgestellt werden dürfen. Verordnungen nach den Regelungen der HKP‐Richtlinie wären demnach nur noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich. (vgl. KVN-Rundschreiben April 2022).

 

Die nun geänderte Übergangsregelung sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte ab Januar zwar nach den Regelungen der neuen AKI-Richtlinie verordnen sollen, jedoch Verordnungen nach den Regelungen der HKP-Richtlinie auch nach dem 31. Dezember 2022 weiterhin möglich sind.

 

Bestehen bleibt die Befristung der Übergangsregelung auf den 31. Oktober 2023. Danach verlieren Verordnungen außerklinischer Intensivpflege nach den Regelungen der HKP-Richtlinie spätestens ab 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit und es dürfen nur noch Verordnungen nach den Regelungen der neuen AKI-Richtlinie ausgestellt werden.