Rundschreiben

Praxisführung

Überschreitung der Toleranzzeiten bei Kinderfrüherkennungsuntersuchungen ab U6 vorübergehend wieder möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aussetzung der Untersuchungszeiträume bei der U6, U7, U7a, U8 sowie U9ab der U6 befristet bis 31. März 2023 beschlossen. Dadurch können diese Untersuchungen auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden, und zwar bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem 31. März 2023, somit bis zum 30. Juni 2023.

 

Die befristete erneute Aussetzung der Untersuchungszeiträume soll die Eindämmung des Infektionsgeschehens der oberen Atemwege bei Kindern unterstützen und Praxen zumindest kurzfristig entlasten.