Rundschreiben

Praxisführung

Anpassung der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2023 - Berechnungsfähigkeit der Kostenpauschale 86516 im Rahmen von Arzneimittel Härtefallprogrammen ​

Für die Berechnung der Kostenpauschale 86516 „intravasale medikamentöse Tumortherapie“ ist die Gabe von mindestens einem intravasal verabreichten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L notwendig. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben klargestellt, dass hierunter auch intravasal applizierte Tumortherapeutika im Rahmen von Arzneimittel- Härtefallprogrammen („Compassionate Use“) fallen, welche gegebenenfalls auch noch keinen ATC-Code tragen.

 

Über Arzneimittel-Härtefallprogramme können nicht zugelassene oder nicht genehmigte Arzneimittel, welche grundsätzlich der Pflicht zur Zulassung oder Genehmigung unterliegen, aus humanen Erwägungen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft die Behandlung von Erkrankungen, die zu schweren Behinderungen führen würden oder als lebensbedrohend gelten und die mit einem zugelassenen oder genehmigten Arzneimittel nicht zufriedenstellend behandelt werden können. Die Kosten für die Medikamente werden vom Hersteller getragen. Die Arzneimittel-Härtefallprogramme werden von den Herstellern bei den jeweils zuständigen Bundes-Oberbehörden angezeigt.Inhalt