Rundschreiben

Praxisführung

Gesetzliche Unfallversicherung: Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission zur Änderung der UV-GOÄ treten am 1. Januar 2023 in Kraft​

Aufgewertet: Für die Betreuung von Unfallverletzten erhöhen sich insbesondere die Gebühren für den D-Arzt-Bericht (F 1000) und Zuschlagspositionen für das ambulante Operieren:

 

Nr. 132 (D-Bericht) › 20,00 Euro
Nr. 442 › 35,83 Euro
Nr. 442a › 19,47 Euro
Nr. 443 › 67,20 Euro
Nr. 444 › 116,47 Euro
Nr. 445 › 197,10 Euro

 

Neu: Telemedizinische Beratungsleistungen (Besondere Heilbehandlung)

 

Nr. 10 › 8,00 Euro
Nr. 10a › 16,00 Euro

 

Neu: Zuschläge für sonographische Untersuchungen (bei Frakturkontrolle bis zum 18. Geburtstag)

 

Nr. 411 und Nr. 411a › 35,00 Euro

 

Weiteres
Im Bereich Berufskrankheiten erfolgten bei den Therapien von Hauterkrankungen Änderungen in den Leistungslegenden zu den Nummern 196 und 379 UV-GOÄ. Zudem erhöhte sich die Vergütung um 14 Prozent bei den Nummern 380 UV-GOÄ bis 382 UV-GOÄ „Impfungen und Testungen“.

 

Umfangreiche Änderungen in den Leistungslegenden und zwei neue Abrechnungsmöglichkeiten betreffen die Gebührennummern 570 bis 573 UV-GOÄ. Ab sofort sind auch die photodynamische Tageslichttherapie sowie die technisch simulierte photodynamische Tageslichttherapie Bestandteil der UV-GOÄ. Die Nummer 740a wurde um weitere vergleichbare leitliniengerechte Therapien (chemochirurgische Therapien aktinischer Keratosen) erweitert.

 

Veröffentlichung
Einzelheiten zu den Beschlüssen sind der Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt zu entnehmen. Die aktuelle UV-GOÄ steht auf der Internetseite der KBV bereit: https://www.kbv.de/html/uv.php