Rundschreiben
Ins DiGA-Verzeichnis des BfArM dauerhaft aufgenommene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Seit Oktober 2020 sind verordnungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) im DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgeführt.
Folgende Digitale Gesundheitsanwendung wurde zuletzt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen:
Name der Anwendung | Indikation |
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Selfapys Online-Kurs bei Generalisierter Angststörung |
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Da die Studienergebnisse zum Nachweis des positiven Versorgungseffektes bisher nur für weibliche Patientinnen aussagekräftig genug sind, kann die Anwendung derzeit nur für Frauen verordnet werden. Sobald genügend Daten zu männlichen Patienten vorliegen entscheidet das BfArM über eine dauerhafte Aufnahme für beide Geschlechter.
Die Verordnung der DiGAs erfolgt auf Muster 16.
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 für die Erstverordnung einer DiGA ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr berechnungsfähig ist.
Zudem wurden folgende DiGAs aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen und sind damit nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig:
Name der Anwendung | Indikation |
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ESYSTA App & Portal – Digitales Diabetesmanagement |
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Rehappy |
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Selfapys Online-Kurs bei Panikstörung |
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Hintergrund sind die vorgelegten Studien, die keinen ausreichenden positiven Versorgungseffekt nachweisen konnten.
Allgemeine Informationen zum Thema „digitale Gesundheitsanwendungen“ finden Sie hier
Zugriff auf das DiGA-Verzeichnis des BfArM mit weiterführenden Informationen zu den jeweiligen Gesundheitsanwendungen haben Sie unter: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis