Rundschreiben

Praxisführung

Lieferengpässe pädiatrische Darreichungsformen - Maßnahmen des BfArM - Update​

Als Reaktion auf zunehmende Lieferengpässe insbesondere betreffend Darreichungsformen in der Pädiatrie hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehrere Gestattungen zu Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz ausgesprochen, die befristet das Inverkehrbringen von Ware in fremdsprachiger Aufmachung ermöglichen. Vgl. auch KVN-Rundschreiben Oktober und November 2022.

 

Die Verordnung erfolgt regulär über ein deutsches Fertigarzneimittel oder eine Wirkstoffverordnung. Der Bezug erfolgt über den Weg des Einzelimports über die Apotheke; den Produkten ist jeweils eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache beigefügt. Die aktuellen Gestattungen betreffen:

 

  • Eudorlin® (Wirkstoff: Ibuprofen) 20mg/ml und 40mg/ml Suspension in ukrainischer Aufmachung, befristet bis zum 31. März 2023
  • Paracetawal® (Wirkstoff: Paracetamol) 125mg und 250mg Suppositorien in englischer und französischer Aufmachung befristet bis zum 31. März 2023
  • Lenoxin® Liquidum (Wirkstoff: Digoxin) 0,05mg/ml Lösung, befristet bis zum 31. Dezember 2023
  • Eusaprim® K und Eusaprim® E (Wirkstoff: Cotrimoxazol) 200mg +40mg/5ml und 400mg+80mg/5ml Suspension, befristet bis zum 31. März 2024

Detaillierte Informationen, aktuelle Meldungen und Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache zum Download finden Sie auf den Seiten des BfArM unter:

https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/Massnahmen-des-BfArM/_artikel.html

 

Unter: Maßnahmen des BfArM auf Basis des § 4 Abs. 1 MedBVSV finden Sie weitere Informationen zu den o. g. Präparaten

 

Hinweis:
Auch über die Homepage der KVN gelangen Sie unter  der Rubrik „Lieferengpässe“ über einen Link direkt  auf die aktuellen Seiten des BfArM /Maßnahmen des BfArM/Mehr erfahren/Maßnahmen des BfArM auf Basis des §4 Abs. 1 MedBVSV