Rundschreiben

Praxisführung

Lieferengpässe: Verband der Ersatzkassen - Sicherstellung der Arzneimittelversorgung​

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert darüber, dass der Verband der Ersatzkassen (vdek) bei Verordnungen für Versicherte der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk und HEK) bis einschließlich 25. Januar 2023 bundesweit auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichten wird:

 

  • bezogen auf Arzneimittel für Kinder, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen,
  • sowie für Fiebersäfte mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen
  • und Azithromycin und Cefuroxim für Erwachsene.

 

Verordnungen für Versicherte der o.g. Krankenkassen sollten daher bis zu 25. Januar 2023 als Wirkstoff-Verordnung in folgender Form ausgestellt werden:

  • Wirkstoff
  • Darreichungsform
  • Dosierung pro Tag
  • Zeitliche Reichweite z.B. „für 7 Tage“

Zusätzlich werden die Ersatzkassen hergestellte Rezepturen akzeptieren, wenn Arzneimittel für Kinder von Lieferengpässen betroffen sind, auch wenn die ärztliche Verordnung im Wortlaut ein Fertigarzneimittel bezeichnet.

Apotheken können dann die entsprechenden Arzneimittel in der ganzen Bandbreite unter Berücksichtigung der pharmazeutischen Voraussetzungen an die Patienten abgeben.

Die Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe finden Sie unter diesem Link