Rundschreiben

Praxisführung

Zweitmeinungsverfahren - Cholezystektomie (Entfernung der Gallenblase) 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 20. Oktober 2022 die Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL) um das Eingriffsthema „Choleystektomie“ beschlossen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Gegenstand dieses Zweitmeinungsverfahrens „Cholezystektomie“ ist die Indikationsstellung zur Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie).

 

Am Zweitmeinungsverfahren können auf Antrag und nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen folgende Fachärzte teilnehmen:

 

  • Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Allgemeinchirurgie
  • Viszeralchirurgie
  • Kinder- und Jugendchirurgie
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie

Zusätzlich zu diesen fachlichen Qualifikationen müssen die genannten Fachärztinnen/Fachärzte ergänzende Anforderungen erfüllen, deren Ausführlichkeit dem Antragsformular zu entnehmen ist.

 

Das Antragsformular steht unter www.kvn.de (Mitglieder/Anträge/Genehmigungspflichtige Leistungen/ Zweitmeinungsverfahren) zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die zwei unterschiedlichen Antragsformen für zugelassene und nicht-zugelassene Ärzte.

Die Abrechnung der Zweitmeinung ist im Abschnitt 4.3.9. „Ärztliche Zweitmeinung“ im Allgemeinen Teil des EBM geregelt. Danach rechnet der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, für den Patienten seine jeweilige arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Insofern ergänzende Untersuchungen für die Beurteilung notwendig sind, kann er diese ebenfalls durchführen, muss sie aber medizinisch begründen. Die Vergütung der Leistung erfolgt zunächst extrabudgetär.

 

Mit Aufnahme dieses Verfahrens wurde das Spektrum des Zweitmeinungsverfahrens auf nunmehr 8 Eingriffe (Mandeloperationen - Tonsillektomie/Tonsillotomie, Gebärmutterentfernungen - Hysterektomien, Schulterarthroskopien, Implantationen Knieendoprothesen, Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom, Eingriffe an der Wirbelsäule, Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung und Ablation am Herzen, Cholezystektomie) erweitert.

 

Die grundsätzliche Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren können Sie unter www.g-ba.de nachlesen.

 

Bei Fragen rund um den Antrag oder zum Zweitmeinungsverfahren wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin zum Thema Zweitmeinungsverfahren bei der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachen unter sandra.henning@kvn.deInhalt