Rundschreiben

Praxisführung

Bekanntmachung eines Versorgungsmangels für antibiotikahaltige Säfte

Am 25. April 2023 erfolgte vom Bundesministerium für Gesundheit eine Bekanntgabe zum Versorgungsmangel für antibiotikahaltige Säfte, weil für diese Arzneimittel oftmals keine alternative und gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung steht.

 

Durch die Feststellung und Bekanntmachung des Versorgungsmangels wird es den zuständigen Behörden der Länder ermöglicht, im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten.

 

Die Apothekerkammer Niedersachsen als zuständige Behörde hat am 4. Mai 2023 eine Allgemeinverfügung für niedersächsische Apotheken veröffentlicht, wodurch Apotheken in Niedersachsen das Inverkehrbringen von in Deutschland nicht zugelassenen antibiotikahaltigen Säften für Kinder erlauben. Die Gestattung gilt ab 4. Mai 2023 bis der vom BMG festgestellte Versorgungsmangel nicht mehr besteht oder widerrufen würde. Dies ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass Antibiotikasäfte im Ausland vorrätig und bestellbar sind. 

 

Eine Übersicht zu Informationen zu Lieferengpässen, finden Sie auf unserer Homepage https://www.kvn.de/Startseite/Arzneimittel_+Lieferengp%C3%A4sse-p-16456.html

 

Hintergrund
Die Versorgungslage mit Antibiotika, insbesondere zur Anwendung bei Kindern, bleibt weiterhin angespannt. Diese betreffen insbesondere sogenannte Breitspektrum-Antibiotika, die bei einer Vielzahl bakterieller Infektionen zum Einsatz kommen aber auch Penicillin V. Durch die erhöhten Scharlacherkrankungszahlen bleibt die Versorgungslage mit Antibiotika weiterhin angespannt.