KVNachrichten

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6,65 Prozent mehr Honorar für die kurärztliche Behandlung rückwirkend ab 1. Januar 2026

Kurärztinnen und Kurärzte erhalten pro Versicherten eine Pauschale, mit der alle ärztlichen Leistungen abgegolten sind. Deren Höhe steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 6,65 Prozent. So beträgt beispielsweise die Pauschale für Erwachsene jetzt 60,26 Euro (vorher: 56,45 Euro) und die Pauschale für Kinder 42,39 Euro (vorher: 39,71 Euro).

 

Neuer Kurarztschein ab 2027
Zum 1. Januar 2027 erfolgt eine Anpassung des Kurarztscheines (Anlage 3 des Kurarztvertrages). Darin enthalten ist die Aufnahme der geteilten Kompaktkur. Bei dieser Form pausiert die ambulante Vorsorgeleistung nach zwei Wochen und wird drei bis neun Monate später fortgeführt. Der zweite Teil dient dazu, die gelernten Übungen, Verhaltensweisen und Therapien aufzufrischen.