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Homöopathie - gesetzlicher Verordnungsausschluss durch das BStabG zum 30. Juli 2026

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind mit Wirkung vom 30. Juli 2026 für Erwachsene, Kinder und Jugendliche nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Das betrifft sowohl OTC-Produkte als auch verschreibungspflichtige Arzneimittel.

 

Anpassungen der Arzneimittel-Richtlinie erfolgen erst nachgelagert, die gesetzliche Neuregelung gilt unmittelbar. Es sind nur noch private Verordnungen möglich.