KVNachrichten

Ergänzung der Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) der Arzneimittel-Richtlinie: Tirzepatid und Ritlecitinib
Mit Wirkung vom 13. Dezember 2024 wurden in die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (Lifestyle Arzneimittel) zwei Wirkstoffe aufgenommen, die somit im jeweils genannten Anwendungsgebiet von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen sind:
- Tirzepatid (Mounjaro®), Verordnungsausschluss gilt nur bei der Anwendung zur Gewichtsreduktion
- Ritlecitinib (Litfulo®), Verordnungsausschluss gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata
Den vollständigen G-BA-Beschluss finden Sie hier