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Digitale Gesundheitsanwendung „Axia“: ab Juli neue Leistungen im EBM

Für die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Axia“ werden ab 1. Juli zwei neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Über die Einzelheiten möchten wir Sie nachfolgend informieren.

 

Zwei neue GOP für „Axia“

Damit die Verlaufskontrolle und Auswertung der App ab dem 1. Juli berechnet werden kann, wurde der EBM wie folgt angepasst:

 

  • Im Abschnitt 1.4 „Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen“ wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 01483 (64 Punkte / 8,15 Euro) aufgenommen.
  • Im Abschnitt 30.7.1 „Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten“ wird gleichzeitig die GOP 30782 (64 Punkte / 8,15 Euro) aufgenommen, damit auch Ärzte mit einer Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie) gemäß §135 Abs. 2 SGB V diese Leistungen berechnen können.

 

Beide GOP sind einmal je Behandlungsfall, aber höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

 

„Axia“ wird für Menschen mit axialer Spondyloarthritis eingesetzt. Die App soll nach Angaben des Herstellers durch Bewegungsübungen und edukative Inhalte die Therapie unterstützen. „Axia“ wurde im Februar dauerhaft ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen.

 

Hinweis zur Veröffentlichung

Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt.