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Teilnahme an Hilfekonferenzen bei Komplexversorgung von Erwachsenen wird ab 1. Juli vergütet
Der ergänzte Bewertungsausschuss (ergBA) hat zum 1. Juli Änderungen bei der Komplexversorgung schwer psychisch kranker Erwachsene beschlossen. Dazu gehören unter anderem zwei Leistungen für die Teilnahme an Hilfekonferenzen. Näheres zum Beschluss von KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Hintergrund: Der ergEBA hat am 4. Juli 2022 mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 mehrere Leistungen zur Vergütung der ambulanten Komplexversorgung schwer psychisch kranker Erwachsener in den EBM aufgenommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. August 2025 die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf geändert. Der Beschluss trat am 10. Dezember 2025 in Kraft. Damit wurden Inhalt, Struktur und Organisation der KSVPsych-Versorgung angepasst.
Neue Leistungen
Mit dem G-BA-Beschluss wurde die Teilnahmemöglichkeit von Netzverbundmitgliedern (Ärzte, Psychotherapeuten, Kooperationspartner, Koordinationsperson etc.) an leistungsbereichsübergreifenden Hilfekonferenzen (SGB-übergreifende Hilfekonferenz) ergänzt.
Für die Teilnahme hat der ergBA nun die Aufnahme folgender Leistungen im EBM beschlossen:
GOP 37555 für die SGB-übergreifende Hilfekonferenz
- 128 Punkte je vollendete 10 Minuten; höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig
- Die Hilfekonferenz kann auch per Video erfolgen, der Technikzuschlag für Videosprechstunden (GOP 01450) ist im Zusammenhang mit der GOP 37555 dementsprechend berechnungsfähig.
- Die GOP 37555 ist von Ärzten und Psychotherapeuten berechnungsfähig, die nach Kapitel 14, 16, 21, 22 oder 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen.
GOP 37556 als Zuschlag zur GOP 37555 bei Teilnahme eines nichtärztlichen beziehungsweise nichtpsychotherapeutischen Kollegen oder auch mehrerer solcher Kollegen:
- 128 Punkte je vollendete 10 Minuten; höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig
- Die GOP ist ausschließlich durch den Bezugsarzt beziehungsweise Bezugspsychotherapeuten berechnungsfähig
- Die Vergütung der GOP 37556 ist durch den Bezugsarzt beziehungsweise Bezugspsychotherapeuten an den oder an die entsprechenden nichtärztlichen beziehungsweise nichtpsychotherapeutischen Teilnehmer zu verteilen.
Hinweise zur Veröffentlichung
Den kompletten Beschluss und die entscheidungserheblichen Gründe können Sie auf der Internetseite der KBV unter (www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/beschluesse) einsehen.