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Gesetzliche Unfallversicherung: Gebührenordnung und Leistungen zum 1. Juli 2026 umfassend überarbeitet

Das sind die wesentlichen Neuerungen:

 

  • Grundleistungen: Die Grundleistungen im Abschnitt B der UV-GOÄ wurden neu strukturiert. Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach den Nrn. 1 und 2 (alte Nr. 6) können neben Sonderleistungen wie Wundbehandlungen, Röntgen, Sonographie und Operationen angesetzt werden; der bisherige Abrechnungsausschluss wird aufgehoben. Einige Leistungen sind zudem neu, so zwei Zuschläge, die Ärzte bei erschwerter Kommunikation oder bei Abbruch einer Heilbehandlung abrechnen können.
  • Arthroskopische Leistungen: Im Abschnitt L wird ein neuer Unterabschnitt XVII. für Arthroskopien eingeführt. Dieser bildet den aktuellen Stand arthroskopischer Leistungen ab und basiert auf einer neuen Systematik von Pauschalen und Zuschlägen.
  • Folgeanpassungen: Im Zuge der Überarbeitung der Abschnitte B und L ergeben sich weitere Anpassungen innerhalb der UV-GOÄ für fachspezifische Leistungen.
  • Erhöhung der Gebühren um fünf Prozent: Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses steigen um fünf Prozent. Ausgenommen sind die Grundleistungen im Abschnitt B und Arthroskopien (Nrn. 3400 bis 3444), da diese Leistungen im Zuge der jetzt erfolgten Neustrukturierung neu kalkuliert wurden.

 

Hinweise zur Veröffentlichung:

Eine detaillierte Zusammenfassung der Neuerungen finden Sie hier

Zudem werden Einzelheiten zu den Beschlüssen dieser Bekanntmachung veröffentlicht auf der Internetseite der KBV

Dort finden Sie auch die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte in der Unfallversicherung (UV-GOÄ)