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Überarbeitetes Vordruckmuster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) zum 1. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 ändert sich der Titel des Vordruckmusters 9 auf „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung eines Kindes“. Auch inhaltlich gibt es Anpassungen.
Mit dem zum 1. Juni 2025 in Kraft getretenen Mutterschutzanpassungsgesetz besteht für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Um für die entsprechende Zeit Mutterschaftsgeld beanspruchen zu können und zur Umsetzung des Beschäftigungsverbots durch den Arbeitgeber, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt erforderlich. Diese wird zum 1. Januar 2026 in das Vordruckmuster 9 integriert werden.
Für das neue Vordruckmuster 9 gilt eine Stichtagsregelung: Ab dem 1. Januar 2026 ist ausschließlich das neue Muster 9 zu verwenden, bisher verwendete Formulare dürfen nicht aufgebraucht werden. Die derzeit verwendete Übergangsbescheinigung zur Bescheinigung einer Fehlgeburt ist nur noch bis zum 31. Dezember 2025 zu verwenden. Bitte denken Sie daher daran die neuen Vordrucke frühzeitig zu bestellen.
Bestellungen für die neuen Vordrucke können Sie ab dem 17. November 2025 beim Paul Albrechts Verlag (PAV) aufgeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung an, dass sie neue Vordrucke wünschen. Das neue Muster 9 darf allerdings erst ab dem 1. Januar 2026 eingesetzt werden.
Ab dem 1. Dezember 2025 versendet der PAV generell die neuen Vordrucke. Sollten Sie für die Zeit bis zum 1. Januar 2026 noch alte Vordrucke benötigen, vermerken Sie dies bitte unbedingt auf der Bestellung.
Die Softwareanbieter sind darüber informiert, das angepasste Muster 9 in den Praxisverwaltungssystemen zu hinterlegen.