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Akeega® (Niraparib/ Abirateronacetat) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt

Akeega® (Wirkstoffkombination: Niraparib/Abirateronacetat) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Janssen-Cilag GmbH in dem Anwendungsgebiet mit einem Zusatznutzen ab dem ersten Behandlungsfall seit dem 15. Mai 2024 als Praxisbesonderheit anerkannt. Die Praxisbesonderheit gilt ausschließlich für:

  • die Behandlung erwachsener Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und BRCA1/2-Mutationen (in der Keimbahn und/oder somatisch), bei denen eine Chemotherapie klinisch nicht indiziert ist und die keine vorherige Therapie des mCRPC erhalten haben.

Eine medikamentöse Kastration mit einem GnRH-Agonisten oder Antagonisten soll während der Behandlung von Patienten, die nicht chirurgisch kastriert sind, fortgeführt werden.

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Niraparib/Abirateronacetat soll nur durch in der Therapie von Patienten mit Prostatakarzinom erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fachärzte für Urologie und weitere an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen.

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

Die Praxisbesonderheit gilt solange Janssen-Cilag GmbH Akeega® in Deutschland vertreibt.

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Akeega® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (Off-Label-Use).

Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem folgenden Link