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Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das DMP Diabetes mellitus Typ 1 überarbeitet und insbesondere die inhaltlichen Vorgaben zur Behandlung im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisiert.

 

Wir möchten Ihnen die wesentlichen Änderungen nachfolgend vorstellen:

  • Daten aus einem Real-Time-Messgerät zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) können künftig zur Therapiesteuerung berücksichtigt werden.
  • Im Kapitel zum diabetischen Fußsyndrom wurden die regelmäßige Inspektion der Schuhe auf Fremdkörper sowie das fußdruckentlastende Verhalten im Alltag als weitere präventive Maßnahmen ergänzt.
  • Die Empfehlungen der medikamentösen Therapie bei arterieller Hypertonie und zur Statintherapie wurden an aktuelle Leitlinienempfehlungen angepasst.
  • Wegen des potenziellen Zusammenhangs zwischen der Glukoseeinstellung und Paradontitis sollen Patientinnen und Patienten auf die regelmäßigen jährlichen zahnärztlichen Kontrollen hingewiesen werden.
  • Motivierung der Patientinnen und Patienten zu regelmäßiger körperlicher Aktivität
  • Hinweis zur geplanten und strukturierten Überleitung von Jugendlichen in die Erwachsenenmedizin

Aus Gründen der Datensparsamkeit wurde der Dokumentationsparameter „diabetesbezogene stationäre Einweisung“ gestrichen.

 

Die Änderungen am DMP-Diabetes mellitus Typ 1 sind am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten. Sie finden sie in der überarbeiteten DMP-Anforderungen-Richtline auf der Internetseite des G-BA.

 

Die KVN und die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben nun ein Jahr Zeit, den DMP-Vertrag Diabetes mellitus Typ 1 an die Neuerungen anzupassen.

 

Über die Vertragsanpassung werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.