KVNachrichten

Anpassungen an der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)
Im Zuge der Umsetzung von STIKO-Empfehlungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) angepasst.
Erweiterung der Indikations- und beruflichen Indikationsempfehlung zur saisonalen Influenza-Impfung - in Kraft seit dem 15. Oktober 2025
Der Abschnitt „Indikationsimpfung“ wurde erweitert um Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben.
Im Abschnitt „Berufliche Indikation“ wird die Angabe „Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln“ neu gefasst:
„Personen einschließlich Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen, die beruflich einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in z. B. Nutztierhaltungen, Zoos oder Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen, Schlachthöfen“.
Anpassung der Empfehlung zur Indikationsimpfung sowie zur postexpositionellen Impfung zum Schutz vor Mpox - in Kraft seit dem 25. Oktober 2025
Im Abschnitt „Indikationsimpfung“ wurde die Anwendungseinschränkung auf Personen ab 18 Jahren gestrichen, da der Impfstoff seit 2024 für Personen ab zwölf Jahren zugelassen ist.
Des Weiteren wird die Indikationsimpfempfehlung für „Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)“ umformuliert, so dass sie möglichst alle Gruppen mit erhöhtem Risiko umfasst.
Der Abschnitt „Berufliche Indikation“ wird neu gefasst. Für Personen, die gezielte Tätigkeiten mit Mpox-Viren gemäß Biostoffverordnung ausüben (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien) zählt die Impfung gegen Mpox ebenfalls als Indikationsimpfung.
Impfung gegen Chikungunya - in Kraft seit dem 25. Oktober 2025
Die Impfung gegen Chikungunya bei beruflicher Indikation wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Die Impfung wird empfohlen für Personen, die gezielte Tätigkeiten mit Chikungunya-Viren gemäß Biostoffverordnung ausüben (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien).
Bei beruflich bedingten Reisen wird die Impfung für Personen empfohlen, die in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist oder die einen längeren Aufenthalt (über vier Wochen) oder wiederholte Kurzzeitaufenthalte in Chikungunya-Endemiegebieten planen und bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Verlauf der Erkrankung oder infolge schwerer Ausprägungen von internistischen Grunderkrankungen besteht.
Die Impfung gegen Chikungunya bei beruflicher Indikation bzw. beruflich bedingter Reise kann ab dem 25. Oktober 2025 über die GOP 89139Y abgerechnet werden. Die Vergütung für diese Impfung beträgt 10,39 Euro. Der Impfstoff ist über den Sprechstundenbedarf abzurechnen.
Da davon auszugehen ist, dass aufgrund der eng gefassten Anspruchsvoraussetzungen, die Impfung gegen Chikungunya nur vereinzelt erfolgt, raten wir von einer Vorratshaltung des Impfstoffs ab.