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Berechnungsfähigkeit der GOP 01648 (ePA-Erstbefüllung), der GOP 01647 (ePA-Unterstützungsleistung) sowie der GOP 01431 (Zusatzpauschale zu den GOP 01430, 01435 und 01820) EBM

GOP 01648 / Erstbefüllung

  • sektorenübergreifend nur einmal je Versicherten berechnungsfähig
  • nur berechnungsfähig, wenn noch kein anderer Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut in einer Praxis oder einem Krankenhaus einen Befund oder ein anderes Dokument eingestellt hat; Ärzte sollten im Zweifelsfall den Patienten fragen, ob bereits Einträge durch einen anderen Arzt vorgenommen wurden
  • im Behandlungsfall nicht neben der GOP 01647 berechnungsfähig
  • im Arztfall nicht neben der GOP 01431 berechnungsfähig

GOP 01647 / weitere Befüllung

  • Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale, zu den GOP 01320 und 01321 (Ermächtigte), zur GOP 30700 (Schmerztherapie) sowie zu den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitro-diagnostische Leistungen)
  • nicht ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt oder Arzt-Patienten-Kontakt per Video im Behandlungsfall berechnungsfähig
  • beinhaltet insbesondere die Erfassung und/oder Verarbeitung und/oder Speicherung medizinischer Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in der ePA
  • einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig
  • im Behandlungsfall nicht neben der GOP 01648 berechnungsfähig

GOP 01431 / Zusatzpauschale zu den GOP 01430 (Verwaltungskomplex), 01435 (haus- und fachärztl. Bereitschaftspauschale) und 01820 (z. B. Ausstellung von Wiederholungsrezepten, Überweisungen) für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ePA

  • im Arztfall nicht neben anderen als diesen GOP berechnungsfähig
  • im Arztfall nur berechnungsfähig, wenn keine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale oder andere Leistungen abgerechnet werden
  • höchstens 4-mal im Arztfall berechnungsfähig
  • nicht mehrfach an demselben Behandlungstag berechnungsfähig

Ansprechpartner ist Ihr Abrechnungsteam und/oder das Team Mitgliederservice des Abrechnungscenters, Telefon: 0511 380-4800, E-Mail: abrechnungscenter@kvn.de