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Informationsstrecke Hygiene und Medizinprodukte, Thema: Externe Aufbereitung -Outsourcing-

Bereits bei der Anschaffung von Medizinprodukten sollten Aufwand, Kosten und die Verantwortlichkeiten rund um die Aufbereitung von Anfang an geregelt sein. Das Kompetenzzentrum für Hygiene und Medizinprodukte (CoC) hat unter anderem ein BWL-Tool zur Kostenanalyse entwickelt. Dieses Tool soll Ihnen helfen die Kosten des Aufbereitungsprozesses, d. h. Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten, in Ihrer Praxis systematisch zu ermitteln. Diese Excel-Tabelle können Sie bei den Hygieneberatern unter der E-Mail-Adresse: hygiene@kvn.de anfordern.

Abhängig vom Medizinprodukt und dessen vorhergesehenen Einsatz müssen die erforderlichen Maßnahmen der Aufbereitung festgelegt sein (Risikobewertung und Einstufung). Für die Risikobewertung und Einstufung nutzen Sie die Herstellerangaben. Des Weiteren dienen die KRINKO/BfArM-Empfehlung und das „Flussdiagramm der DGSV zur Einstufung von Medizinprodukten - Stand 2013“; siehe Anhang 3 der Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden 3. Auflage“ zu Unterstützung. Unproblematisch ist die Aufbereitung von Medizinprodukten, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen (unkritische Medizinprodukte).

Für die Aufbereitung von Medizinprodukten, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen (semikritisch) oder Medizinprodukte, die die (Schleim-) Haut durchdringen („kritisch“) gelten hohe Anforderungen. Aus verschiedenen Gründen kann eine Praxis sich dazu entscheiden, die Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten nicht (mehr) selbst durchzuführen, sondern diese an andere abzugeben. Die Leitung einer medizinischen Einrichtung ist für das sichere und ordnungsgemäße Anwenden ihrer Medizinprodukte verantwortlich. Daher ist es wichtig, sich als Betreiber von einer korrekten Aufbereitung - unabhängig von der durchführenden Person bzw. Einrichtung -zu überzeugen. Erfolgt die Aufbereitung durch einen Anderen, sind klare Vereinbarungen zwischen den Beteiligten zu treffen.

 

Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte (CoC) hat aus seiner Sicht, die wichtigsten Punkte in einer Orientierungshilfe zusammengetragen, die zu beachten sind, wenn die Aufbereitung von Medizinprodukten nicht durch den Betreiber, sondern durch andere vorgenommen wird. Diese Orientierungshilfe1 richtet sich an:

  • Praxen, die ihre Medizinprodukte regelhaft von externen aufbereiten lassen wollen
  • Praxen, die ein Ausfallmanagement erstellen, falls die eigenständige Aufbereitung kurzzeitig nicht möglich ist
  • Praxen, die regelhaft für andere Praxen aufbereiten wollen
  • Praxen, die im Rahmen eines Ausfallmanagements andere Praxen unterstützen, falls deren eigenständige Aufbereitung kurzzeitig nicht möglich ist

*Diese Orientierungshilfe erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das CoC übernimmt keine Verantwortung und keine daraus folgende und sonstige Haftung für Schäden, die auf irgendeine Art aus der Umsetzung der in diesem Dokument enthaltenen Informationen oder Teilen davon entstehen. Eine Rechtsberatung durch das CoC erfolgt nicht. 

Damit zwischen Auftragnehmer (z. B. externer Dienstleister, andere Arztpraxis) und Auftraggeber (z. B. Arztpraxis) gewährleistet werden kann, dass die Dienstleistung reibungslos erfolgt, sind sowohl seitens des Auftragsnehmers als auch des Auftraggebers wichtige Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld zu klären.

Die ausführliche Orientierungshilfe mit allen wichtigen Eckpunkten finden Sie auf der Homepage des Kompetenzentrums (CoC).

Ausführliche Informationen finden Sie unter den folgenden Links


Hygiene-Berater der KV-Niedersachsen
Frau Marlen Hilgenböker
Telefon: 0511 380-3311

Frau Sandra Dombrowsky
Telefon: 0511 380-3637
E-Mail: Hygiene@kvn.de