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Achtung: Berichtigung zum Rundbrief 86/2026 vom 4. August 2026 „Update zur AOK-HPV-Impfvereinbarung

Die AOK Niedersachsen hat klargestellt, dass für Versicherte über 26 Jahre die GOP 89110 C nur für die zweite Impfdosis befristet bis zum 31. Dezember 2026 abgerechnet werden kann. Die erste Impfdosis muss im Alter von 18 bis 26 Jahren erfolgt sein. Es ist somit nicht möglich einen HPV-Impfzyklus mit 27 Jahren zu beginnen.