Hörgeräteversorgung

Genehmigungspflichtige Leistungen

Schwerhörige Patienten können mit Hörgeräten versorgt werden. Ziel der entsprechenden Qualitätssicherungsvereinbarung ist es, dass jugendliche und erwachsene Patienten nach aktuellem Stand der medizinischen Wissenschaft behandelt werden.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
  • Fachärzte für Phoniatrie und Padaudiologie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis über die selbständige Indikationsstellung nach Ausschluss zentraler Hörstörungen und Durchführung von mindestens 20 Hörtests zur Hörgeräteversorgung unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes einschließlich Validierung des Versorgungserfolges innerhalb der letzten 5 Jahre

  • Nachweis über Tteoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche räumlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
  • Schallreduzierter Raum (Störschallpegel kleiner 40 dB) zur Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld

  • Audiometer mit entsprechend vorgegebenen Referenzwerten von Hörschwellen, zugelassen gemäß den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und der DIN ISO 8253-1 und 8253-2

  • Testverfahren zur Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses, gemäß den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie (DIN ISO 8253-3)

  • Binokulares Ohrmikroskop

  • Möglichkeit zur Impedanzmessung (Tympanometrie und Stapediusreflexmessung).
Welche organisatorischen Anforderungen sind zu erfüllen?
  • zu einem strukturierten, regelmäßigen Austausch der an der Hörgeräteversorgung beteiligten Berufsgruppen mit dem Ziel der Versorgungsoptimierung

  • regelmäßig Schulungen der eigenen Praxismitarbeiter zum Themenbereich der Audiometrie und der audiologischen Grundlagen

  • die im Rahmen der Versorgung von schwerhörigen Patienten eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien entsprechend den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelmäßig zu warten und dies in den Gerätebüchern zu dokumentieren.
Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Mindestens einmal jährlich durchgeführte messtechnische Kontrolle der eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien gemäß § 11 MPBetreibV durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV

  • Nachweis theoretischer Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die jeweils aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 7 Fortbildungspunkten regelmäßig innerhalb von 2 Jahren.

Kontakt

Frau Renate Heidhoff

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3337

E-Mail: Renate.Heidhoff@kvn.de