Zahnärzte

Coronavirus

Zahnärzte

Wie rechnen Zahnärzte ihre nach Testverordnung durchgeführten Abstriche mit der KVN ab?

Bitte wenden Sie sich an Ihre KZVN. Diese ist in das Verfahren eingebunden.

Hier finden Sie weitere Informationen der KZBV:

 

Neu: Können Zahnärzte Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 durchführen und mit der KVN abrechnen? ​

Derzeit ist eine Einbindung von Zahnärzten in diese Schutzimpfungen durch die Regierung nicht vorgesehen. Es bestehen deshalb für Zahnärzte auch keine Abrechnungsmöglichkeiten der entsprechenden Leistungen mit der KVN.