Pressemitteilung

Ärzte und Psychotherapeuten in Niedersachsen einig: GKV-Spargesetz wird deutlich negative Auswirkungen auf die ambulante Versorgung haben

Über 2.000 Niedergelassene nehmen an KVN-Umfrage zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz teil - mit eindeutigen Aussagen.

 

Rund 95 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Niedersachsen erwarten deutliche negative Auswirkungen für die ambulante Versorgung - das ergibt eine aktuelle Mitgliederumfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zu möglichen Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Über 2.000 Mitglieder haben sich an der Befragung beteiligt.

 

  • 84 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer rechnen mit Leistungseinschränkungen für gesetzlich Versicherte, 81 Prozent sehen längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten voraus.
  • 85 Prozent der Umfrageteilnehmenden sieht sich durch die möglichen Reformen mit Existenzängsten konfrontiert, 51 Prozent halten Personalabbau in der eigenen Praxis für realistisch.
  • 34 Prozent der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt an, eine vorzeitige Praxisaufgabe in Erwägung zu ziehen, 
    12 Prozent haben sogar bereits konkrete Pläne für einen frühzeitigen Ruhestand.
  • 54 Prozent der Teilnehmenden wünschen sich dringend eine bessere Patientensteuerung.
  • Und unter den avisierten Rahmenbedingungen würden 48 Prozent der Teilnehmenden dem medizinischen Nachwuchs „eher keine“ und 28 Prozent sogar „auf keinen Fall“ eine Niederlassung empfehlen.

 

KVN-Vorstand zeigt sich pessimistisch: Termine werden knapper

„Erschreckend“, nennt der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch, die Umfrageergebnisse. Er sei frustriert von dem Gesetzesvorhaben und sehe sich von der Umfrage leider vollumfänglich bestätigt. „Die Niedergelassenen blicken mit großen Sorgen auf das kommende Jahr, wenn das Gesetz in der jetzigen Form in Kraft treten sollte. Wir fordern daher die Bundesregierung erneut auf, ein konstruktives Gespräch hin zu einer echten Reform mit der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft zu suchen und nicht einfach einseitig auf Kosten der ambulanten Versorgung zu kürzen.“ Ansonsten würden Termine knapper und Wartezeiten länger, betonte der KVN-Chef.

 

Auch der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende Thorsten Schmidt ist deutlich: „Sollte diese Reform gut gemeint sein, so passiert genau das Gegenteil. Diese Sparmaßnahmen sind keine Reform, sondern Kürzungen, die nicht nur zu Lasten der Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gehen, sondern die auch die Patientinnen und Patienten deutlich merken werden.“ Die spürbare Verschlechterung der Versorgung sei unweigerlich die Folge, sollte nicht von Seiten der Politik kurzfristig gegengesteuert werden, so der KVN-Vize.

Hinzu komme, dass das angedachte Primärversorgungssystem bereits jetzt, bevor es überhaupt ausgestaltet ist, massiv beeinträchtigt werde, fügte Nicole Löhr an. „Wer jetzt die ambulante Versorgung in diesem Umfang schwächt, kann nicht zukünftig deutlich mehr von ihr verlangen“, so die KVN-Vorständin.

 

Der Vorstand bedankte sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Umfrage. Die Ergebnisse zeigten leider ein eindeutiges Bild: negative Auswirkungen auf die ambulante Versorgung in Niedersachsen werden die Folge des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes sein.

 

Am 11. Juni 2026 folgt die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag, bereits am 12. Juni 2026 der erste Durchgang durch den Bundesrat.

 

Die Pressemitteilung wird getragen von:

PI KVN und Verbände Mitgliederumfrage GKV-Beitragsstailisierungsgesetz (002)-3