News

Finanzierung der Aufsätze für störanfällige stationäre Kartenterminals der Firma Ingenico

Seit Beginn des Jahres kommt es beim Einlesen der neuen Generation 2.1 der eGK mit stationären Kartenterminals durch elektrostatische Entladungen zu technischen Problemen, welche häufig zum Absturz der gesamten Praxis-EDV führen. Diese Abstürze wiederum führen zu gravierenden Problemen im Praxisbetrieb. Der nunmehr durch die nachfolgende Kostenerstattungsregelung finanzierte Aufsatz sichert die statische Entladung der eGK und verhindert damit die genannten technischen Probleme.

 

Mit der 17. Änderungsvereinbarung der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) wurde ab dem 1. April 2022 eine Kostenerstattungsregelung

für die Aufsätze auf stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) getroffen, welche am Empfang der Praxis für das Versichertenstammdatenmanagement genutzt werden.

 

Praxen, die sich bis zum 1. Oktober 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben, erhalten in Abhängigkeit von der Praxisgröße zum Auszahlungszeitpunkt der Erstausstattung einmalig nachfolgenden „Kartenterminal-Zuschlag“, der sowohl die Kosten für den Aufsatz als auch für den Versand abdeckt.

Vollzeitäquivalent

Höhe der Kostenerstattung

<=3 Ärzt*innen 35,46 Euro
<3 bis <=6 Ärzt*innen 66,28 Euro
>6 Ärzt*innen 97,10 Euro

Praxen, die mindestens ein stationäres Kartenterminal ORGA 6141 des Herstellers Ingenico besitzen, müssen dies gegenüber der KVN durch (einmaliges) Ansetzen der Kennzeichnungsziffer 97134 auf einem beliebigen Behandlungsfall erklären. Das Ansetzen dieser GOP löst bei Anspruchsberechtigung die Erstattung der o. g. Pauschale aus. Ein erneutes Ansetzen der GOP 97134 ist in einem Folgequartal nicht nötig.

 

Die Auszahlung der Erstattung findet erstmalig mit der Honorarrestzahlung für das zweite Quartal 2022 am 14. Oktober 2022 statt.

 

Der Aufsatz kann von den Praxen über den TI-Dienstleister oder über den Webauftritt des Herstellers Ingenico bestellt werden.