Pressemitteilung

KV Niedersachsen schreibt Regionen für Niederlassungsförderungen für 2023 aus

Medizinstudierende

Bis zu 75.000 Euro für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte/45 Hausarztsitze und drei Facharztsitze werden gefördert

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachen (KVN) wird auch 2023 die Ansiedlung ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte mit einem Zuschuss von bis zu 75.000 Euro unterstützen. Ein Großteil der Förderungen liegt bei 60.000 Euro. Die Förderungsregionen für die Besetzung von Kassenarztsitzen nach der Strukturfonds-Richtlinie der KVN sind jetzt im Niedersächsischen Ärzteblatt veröffentlicht worden.

 

45 Hausärztinnen und Hausärzte sowie drei Hautärztinnen und Hautärzte (Dermatologen) können die finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in einer ausgewiesenen Förderregion ambulant tätig werden.

 

Zuschüsse bis zu 60.000 Euro können für folgende hausärztliche Versorgungsbereiche beantragt werden:

  • Alfeld (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Bad Pyrmont (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Bramsche (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Bremerhaven-Nord (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Bremervörde (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Buxtehude (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Celle-Nord (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Clausthal-Zellerfeld (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Cloppenburg (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Cuxhaven (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Diepholz (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Emden (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Friesoythe (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Gifhorn (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Helmstedt (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Leer-Süd (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Meppen (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Munster (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Nienburg (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Nordhorn (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Papenburg (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Springe (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Stolzenau (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Sulingen (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Walsrode (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Wittingen (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Wolfsburg-Umland (zwei förderungsfähige Sitze)

 

Zuschüsse bis zu 75.000 Euro können für folgende hausärztliche Versorgungsbereiche beantragt werden:

 

  • Bremerhaven ((zwei förderungsfähige Sitze) plus Umsatzgarantie)
  • Syke ((ein förderungsfähiger Sitz) plus Umsatzgarantie)

 

Zuschüsse können für folgende fachärztliche Versorgungsbereiche beantragt werden:

 

  • Helmstedt (Hautarzt) (ein förderungsfähiger Sitz/75.000 Euro Förderung)
  • Lüchow-Dannenberg (Hautarzt) (ein förderungsfähiger Sitz/75.000 Euro Förderung)
  • Wesermarsch (Hautarzt) (ein förderungsfähiger Sitz/60.000 Euro Förderung)

 

Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN, bezeichnete die Niederlassungsförderung heute in Hannover „als eine wichtige Maßnahme, um gerade in ländlichen Regionen Niedersachsens eine ausreichende ambulante Versorgung gewährleisten zu können.“

 

Seit dem Beginn der KVN-Fördermaßnahmen im Jahr 2016 hätten bis zum Jahr 2022 insgesamt 193 Praxen davon profitiert. Über 9,5 Millionen Euro seien für Zulassungen und Anstellungen in Förderregionen ausgezahlt worden.

In Niedersachsen werden bis zum Jahr 2035 die Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte auf rund 3.750 von jetzt über 5.200 sinken. In der fachärztlichen Versorgung wird es starke Tendenzen in Richtung Unterversorgung in den ländlichen Planungsbereichen geben. Betroffen sind die Fachgruppen der Augenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Nervenärzte und Urologen. Davon geht die Arztzahlprognose 2035 der KVN aus. Die Sicherstellung der Versorgung wird eine andere werden“, sagte Barjenbruch.

„Die Ergebnisse der Prognose bestätigen unseren Kurs, bereits heute durch Mittel aus dem Strukturfonds in Niederlassungen, Anstellungen und Praxisübernahmen in Gebiete zu investieren, die als stark von Unterversorgung bedrohte Gebiete prognostiziert wurden. Dies wird zukünftig in noch mehr Planungsbereichen der Haus-, aber auch der Fachärzte notwendig sein. Wir werden aber allein die Sicherstellung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung nicht stemmen“, kündigte der KVN-Vorsitzende an.

In den 969 niedersächsischen Gemeinden sind 268 ohne Hausarzt. Das sind immerhin 27,7 Prozent. „In diesen Gemeinden leben aber auch nur rund 452.000 Menschen. Dies sind 3,9 Prozent an der Gesamtbevölkerung Niedersachsens. 96,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger finden in ihrer Gemeinde noch einen Hausarzt. Ob dies in Zukunft so bleiben wird ist ungewiss. Der Strukturwandel macht auch vor der Ärzteschaft nicht halt“, so Barjenbruch.