Pressemitteilung

KVN kritisiert Umwandlung des Marienhospitals Ankum in ein Regionales Gesundheitszentrum

KVN: „Verschiebung von Leistungen zu Lasten der Honorare der kassenärztlichen Versorgung ist nicht hinnehmbar“

 

Die Umwandlung des Marienhospitals Ankum-Bersenbrück im Landkreis Osnabrück in ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) soll zum 1. April 2023 vollzogen werden. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Vorsitzende der KVN-Bezirksstelle Osnabrück kritisieren diese Entscheidung heute in Hannover scharf.

 

„Im Kern wird das Haus in Ankum in Zukunft ein reines Belegkrankenhaus mit wenigen verbleibenden Betten sein, in dem Patientinnen und Patienten überwiegend ambulant behandelt werden. Es kann aber nicht sein, dass medizinische Leistungen, die zuvor über das Krankenhaus direkt mit den Krankenkassen abgerechnet wurden, im neuen RGZ aus der begrenzten kassenärztlichen Gesamtvergütung finanziert werden. Solch eine Verschiebung von Leistungen zu Lasten der Honorare der kassenärztlichen Versorgung ist nicht hinnehmbar. RGZ sind kein Ersatz von Versorgungslücken nach Klinikschließungen. Sie bieten keine durchgängige ärztliche Präsenz“, sagt Barjenbruch.

 

Dr. Uwe Lankenfeld, Vorsitzender der KVN-Bezirksstelle Osnabrück, ergänzt: „Mit diesem Modell können in einem wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereich ambulante fachärztliche Leistungen zusätzlich zur Abrechnung gebracht werden, ohne dass es hierfür einen finanziellen Ausgleich von den Krankenkassen gibt. Das Honorar der übrigen Kassenärzte sinkt, weil in Ankum zusätzliche Arztsitze in das System der ambulanten Versorgung kommen, ohne dass die von den Krankenkassen zu zahlende Gesamtvergütung steigt.“

 

Thorsten Schmidt, stellvertretender KVN-Vorstand weiter: „Wir brauchen in Niedersachsen viele, aber nicht alle der heute bestehenden Krankenhäuser. Diese Erkenntnis ist so einfach wie unverrückbar. Die Einrichtung von RGZ kann ein Ersatz für Krankenhausstrukturen sein. Dies hat aber mittelbare Auswirkungen auf die ambulante kassenärztliche Versorgung am jeweiligen Standort und in der betroffenen Region. Uns allen sollte bewusst sein, dass nur Teile der bisherigen stationären Leistungen in einem RGZ erbracht werden können.“

 

„Kritisch sehen wir es zudem, wenn ein reines Verschieben von stationären Leistungen in die ambulante Versorgung zum Beispiel über den Weg der Belegarztversorgung - wie jetzt für den Standort Ankum angedacht - intendiert ist. Im Endeffekt würden die bereits im System tätigen Kassenärztinnen und Kassenärzte die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich finanzieren. So sehr wir die Transformation an der Schnittstelle stationär/ambulant unterstützen, so muss sie fair ausgestaltet werden und kann nicht zu Lasten der niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte gehen“, so Lankenfeld.